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Verkehrsrechtsschutzversicherung

Schnell ist es passiert: Ein Unfall und keine Partei will es gewesen sein, aber die Wagen sind schrottreif. Für Schäden am anderen Fahrzeug kommt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung auf – aber wer bezahlt eigentlich den Schaden am eigenen Fahrzeug?

Schneller als man glaubt findet man sich vor Gericht wieder wo in einem Verfahren geklärt werden muss, wer falsch gehandelt hat - und schon häufen sich neue Kosten.

Für solch einen Fall gibt es die Verkehrsrechtsschutzversicherung: Sie springt im Falle eines Rechtsstreits ein und übernimmt alle anfallenden Kosten, egal ob Anwaltsgebühren, Gerichts- oder Gutachterkosten.

Allgemein betrachtet ist sie eine Individualversicherung, die auf Basis der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) ein individuelles Risiko auf einem bestimmten Rechtsgebiet versichert.

Leistungsumfang

Rechtsschutzversicherungen im Allgemeinen übernehmen in der Regel alle anfallenden Kosten eines Rechtsstreits, sofern ein Leistungsfall eingetreten ist: Leistungsfall bedeutet: Es muss ein tatsächlicher Verstoß gegen Rechtspflichten nachweisbar sein.

Darüber hinaus prüft die Versicherung, ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat und ob dem Versicherten eventuell schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden kann.

Ist ein Leistungsfall eingetreten, kommt die Versicherung generell für Anwaltsgebühren, Sachverständigenhonorare und Gerichtskosten auf. Darüber hinaus unterstützt sie häufig etwa bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, bei Verfahren von Behörden gegen den Versicherten oder auch bei Verfahren in Zusammenhang mit Bußgeldern.

Je nach Vertragsgestaltung übernimmt die Versicherung die Kosten unbegrenzt in voller Höhe oder aber bis zu einer vereinbarten Deckungssumme, die meist bei 250.000 Euro pro Rechtsschutzfall liegt.

Was ist nicht versichert?

In jedem Fall sollten Inhaber einer Verkehrsrechtsschutzversicherung auch wissen, welche Fälle nicht versichert sind, damit sie sich nicht in prekäre Situationen hineinmanövrieren in der sicheren Überzeugung, ihre Versicherung boxt sie da schon wieder heraus.

Ein solcher Fall ist etwa gegeben, bei vorsätzlich begangenen Straftaten im Straßenverkehr: Hier ist der Versicherte vor Gericht auf sich allein gestellt. Auch Rechtsstreitigkeiten aufgrund eines Vorfalls, bei dem der versicherte ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war werden nicht abgedeckt, ebenso existiert kein Steuerrechtsschutz schon  im verwaltungsverfahren, sofern dieser nicht ausdrücklich gewährt wird.

Sie sehen: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat durchaus ihre Berechtigung, ist aber kein Freifahrtschein für verantwortungsloses Handeln im Straßenverkehr.