Kaskoversicherung
Die perfekte Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung stellt die Kaskoversicherung dar: Während nämlich die Kfz-Haftpflicht für Schäden aufkommt, die Dritten im Straßenverkehr durch den Versicherten entstehen, versichert die Kasko die Schäden, die am Fahrzeug des Versicherten selbst auftreten.
Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die aber häufig zusammen mit der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung angeboten wird. Generell springt sie dann ein, wenn das Fahrzeug des Versicherten zerstört oder beschädigt wurde und auch bei Verlust des Fahrzeugs leistet sie Ersatz.
Man unterscheidet zwischen zwei Varianten der Kaskoversicherung: Der Teil- und der Vollkasko. Beide Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihres Leistungsumfangs und der dafür anfallenden Gebühren.
TeilkaskoversicherungWie der Name es schon andeutet übernimmt die Teilkaskoversicherung lediglich einen Teil aller anfallenden Risiken, die in irgendeiner Weise schädigend auf das Fahrzeug oder an ihm befestigte Teile einwirken könnten – im Gegenzug ist sie die preiswertere Variante.
Welche Fahrzeugteile prämienfrei mitversichert sind, ist aus der Präambel der Allgemeinen Bestimmungen für die Kfz-Versicherung ersichtlich.
Im Leistungsumfang der Teilkasko enthalten sind Schäden, die aufgrund von Brand, Glasbruch, Wildschäden, Elementarschäden oder Entwendung (Diebstahl) entstehen. In Bezug auf Elementarschäden bleibt zu erwähnen, dass nur unmittelbare Einwirkungen von Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung versichert sind.
Zum Thema Wildschäden sollte man wissen dass diese nur dann von der Teilkaskoversicherung gedeckt sind, wenn sich das Fahrzeug dabei in Bewegung befunden hat. Auch Raub, Schmorschäden und Marderbiss ohne Folgeschäden sind in den meisten Fällen mit versichert.
VollkaskoversicherungDie Vollkaskoversicherung ist gewissermaßen die Premium-Variante der Teilkaskoversicherung: Sie umfasst alle Leistungen der Teilkasko plus einige Extras. Dazu zählen u.a. Unfallschäden ebenso wie mutwillige oder böswillige Beschädigungen durch dritte Personen.
Unter Unfallschäden versteht man in diesem Zusammenhang ein plötzliches auftretendes Ereignis, das unmittelbar von außen und mit mechanischer Gewalt auftritt.
Die Vollkaskoversicherung ist naturgemäß teurer als die Teilkaskoversicherung. Dafür findet hier der Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung Anrechnung: Ein hoher Schadenfreiheitsrabatt sorgt damit auch hier für niedrigere Kosten. Die Beitragshöhe weiter senken kann man mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung: Je höher diese ausfällt, desto niedriger wird der Beitragssatz.
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